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   BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 15.11   

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BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 15.11 (https://dejure.org/2011,8210)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.2011 - 4 B 15.11 (https://dejure.org/2011,8210)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 2011 - 4 B 15.11 (https://dejure.org/2011,8210)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Mängel an einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans führen bei Bewirkung einer städtebaulichen Ordnung durch die übrigen Festsetzungen nicht zu dessen Unwirksamkeit; Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei Mängeln an einzelnen Festsetzungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 15.11
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist die Festsetzung von Zaunwerten unzulässig (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 7.98 - BVerwGE 110, 193 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 15.11
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung führen Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen Unwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen - für sich betrachtet - noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gelangten Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (Beschlüsse vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - BRS 49 Nr. 35; vom 29. März 1993 - BVerwG 4 NB 10.91 - BRS 55 Nr. 30; vom 6. April 1993 - BVerwG 4 NB 43.92 - BRS 55 Nr. 31; vom 18. Februar 2009 - BVerwG 4 B 54.08 - BRS 74 Nr. 8).
  • BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08

    Voraussetzungen für die teilweise Nichtigerklärung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 15.11
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung führen Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen Unwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen - für sich betrachtet - noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gelangten Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (Beschlüsse vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - BRS 49 Nr. 35; vom 29. März 1993 - BVerwG 4 NB 10.91 - BRS 55 Nr. 30; vom 6. April 1993 - BVerwG 4 NB 43.92 - BRS 55 Nr. 31; vom 18. Februar 2009 - BVerwG 4 B 54.08 - BRS 74 Nr. 8).
  • BVerwG, 29.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsschutzbedürfnis - Nichtvorlagebeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 15.11
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung führen Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen Unwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen - für sich betrachtet - noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gelangten Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (Beschlüsse vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - BRS 49 Nr. 35; vom 29. März 1993 - BVerwG 4 NB 10.91 - BRS 55 Nr. 30; vom 6. April 1993 - BVerwG 4 NB 43.92 - BRS 55 Nr. 31; vom 18. Februar 2009 - BVerwG 4 B 54.08 - BRS 74 Nr. 8).
  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 15.11
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung führen Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen Unwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen - für sich betrachtet - noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gelangten Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (Beschlüsse vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - BRS 49 Nr. 35; vom 29. März 1993 - BVerwG 4 NB 10.91 - BRS 55 Nr. 30; vom 6. April 1993 - BVerwG 4 NB 43.92 - BRS 55 Nr. 31; vom 18. Februar 2009 - BVerwG 4 B 54.08 - BRS 74 Nr. 8).
  • VG Augsburg, 11.07.2013 - Au 5 K 13.93

    Vorbescheid und Baugenehmigung für SB-Warenhaus mit Shop-Zone (7900 m²)

    Das Bundesverwaltungsgericht, welches seine Rechtsprechung zur Unzulässigkeit von sog. Zaunwerten in einer jüngeren Entscheidung (B.v. 9.5.2011 - 4 B 15/11 - juris) bestätigt hat, weist ebenso wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 12.3.2002 - 1 B 02.253 - juris; U.v. 4.12.2001 - 2 B 97.1393 - BayVBl 2002, 766 f.) darauf hin, dass Immissionsgrenzwerte als Summenpegel zudem Probleme der sog. inneren Verteilungsgerechtigkeit aufwerfen, weil die sich zuerst ansiedelnden Gewerbebetriebe nämlich zu Lasten sich später ansiedelnder Gewerbebetriebe bereits das volle Lärmkontingent des Gebiets ausschöpfen können mit der Folge, dass eine vollständige Bebauung i.S. der Planung blockiert wird.
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